Wir feiern und sagen Danke!

Weitgehend unbemerkt und im Alltagsstress fast vergessen verbindet sich mit dem bevorstehenden Jahreswechsel 2022/2023 ein ganz besonderes Jubiläum, das einen schönen Anlass bietet, kurz innezuhalten und auf die vergangenen 10 Jahre zurückzublicken.

Vor fast genau 10 Jahren, am 01.01.2013, wurde

  • aus dem Bezirksschornsteinfegermeister der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger,
  • reduzierte sich der hoheitliche Aufgabenbereich auf nur noch etwa 20-25 % der bisherigen Tätigkeiten,
  • wurde der volle Wettbewerb im nicht-hoheitlichen Bereich eröffnet,
  • endete die umlagefinanzierte gesetzliche Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und
  • wurde aus der Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister die Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Schornsteinfegerhandwerk.

Vor allem als Ersatz für die dadurch entstandenen Versorgungslücken wurde im November 2012 das Versorgungswerk der Dienstleister im Schornsteinfegerhandwerk, kurz VDS- Deutschland, gegründet. Nur gut drei Jahre später bestätigten zunächst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und Ende 2016 auch das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich, dass die private Absicherung über das VDS- Deutschland der weggefallenen staatlichen Absicherung vergleichbar sei.

Parallel zu dieser unglaublichen Auszeichnung haben wir unser Schulungs- und Beratungsangebot in den Bereichen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, Verwaltungsrecht, Kehr- und Überprüfungsordnung sowie auch Wettbewerbs- und Vertragsrecht kontinuierlich verbessert und ausgeweitet und unsere Beratungskompetenz durch zahlreiche erfolgreiche Gerichtsverfahren auch praktisch unter Beweis gestellt. Höhepunkt hier war sicherlich das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, das wir im Interesse des Berufsstandes Anfang 2016 äußerst erfolgreich abschließen konnten.

Das Schornsteinfegerhandwerk ist im Umbruch. Seit Anfang 2024 beschäftigen uns das wesentlich geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das neue Wärmeplanungsgesetz (WPG). Jetzt haben auch die seit längerem geplanten Änderungen von Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und KÜO Gestalt angenommen.

Der Bundestag hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes verabschiedet. Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 20/13085) in seiner 90. Sitzung am 29. Januar 2025 abschließend beraten und hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der AfD und der Gruppe Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Inkrafttreten wird das Gesetz am Tag nach der Verkündung.

Die Gesetzesänderung enthält vor allem eine „maßvolle“ Erweiterung der Stellvertreterregelungen für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zur Sicherstellung und Förderung der Nachbesetzung von Kehrbezirken und Unterstützung der Betriebe bei der Umstellung auf die neue Marktlage vor dem Hintergrund der Transformation des Wärmemarktes und des allgemeinen Fachkräftemangels. Durch die zusätzliche Vertretungsmöglichkeit für die Feuerstättenschau durch einen angestellten Schornsteinfegermeister oder angestellten Meistergesellen soll die betriebliche Flexibilität erhöht und damit zugleich die Meisterfortbildung fachlich wie finanziell aufgewertet werden.

Die Neuregelung der Vertretung für die Feuerstättenschau birgt jedoch auch neue Haftungsrisiken für den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. So hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger seine Vertretung durch einen Betriebsangehörigen für die Feuerstättenschau regelmäßig zu überwachen und haftet bei Verstößen seines Vertreters für die Feuerstättenschau Dritten gegenüber persönlich.

Wir haben auf diese Haftungserweiterung frühzeitig reagiert und den Versicherungsschutz im Rahmen der zwischen den Häusern Nürnberger Versicherung und ASSMANN Versicherungsmakler abgestimmten Vertragsgrundlagen (Besondere Vereinbarungen für Schornsteinfegerbetriebe) kostenfrei auf die Tätigkeiten des Vertreters für die Feuerstättenschau ausgedehnt, sobald die gesetzlichen Änderungen in Kraft treten. Alle Mitglieder, die über ASSMANN Versicherungsmakler bei der Nürnberger Versicherung haftpflichtversichert sind, sind also automatisch gegen Haftpflichtschäden, die der Vertreter für die Feuerstättenschau verursacht, abgesichert.

Die Änderungen der KÜO sind bereits am 21.01.2025 in Kraft getreten.

Sie betreffen vor allem

  • die Erhöhung der Arbeitswerte von 1,20 EUR um 0,20 EUR auf 1,40 EUR, um zwischenzeitliche Preis- und Kostensteigerungen seit Juli 2020 auszugleichen und
  • Änderungen im Gebührenverzeichnis der KÜO (Anlage 3 zur KÜO) durch
    • Einführung eines neuen Gebührentatbestands für die Ablehnung von Anträgen auf Herabsetzung der Kehrhäufigkeit bei erkennbar rückstandsarmer Verbrennung (25,0 AW) und die
    • Anpassung der Gebührentatbestände infolge der Änderungen des zum 1. Januar 2024 grundlegend geänderten GEG.

Wie immer informieren wir Sie über alle geplanten Neuerungen topaktuell, umfassend und professionell, ordnen die geplanten Neuerungen rechtlich ein und zeigen insbesondere die neuen rechtlichen Verknüpfungen von SchfHwG und KÜO zum GEG auf.

Wir behandeln diese Themen in unseren neuen und tagesaktuellen Kursen (siehe unten):

Unsere aktuellen Kurse für Businesskunden 2025 auf einen Blick:

Termine Kursbezeichnungen Kursart Preise Netto

zzgl. USt.

 

09.-10. und 16.-17. Januar 2025

(4 Tage gesplittet)

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit allen geplanten Neuerungen 2025, geplante Änderungen KÜO 2025 mit allen Bezügen zum GEG, Verwaltungsrecht Online 799,00 EUR closed
 

27.-28. Februar 2025 (2-Tageskurs)

geplante Änderungen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz 2025 mit KÜO 2025 (Tag 1) und anlassbezogene Überprüfungen (Tag 2) Online 499,00 EUR closed
31.03.-03.04.2025 Bad Aibling B&O-Parkhotel Verwaltungsrecht, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz Präsenz  

999,00 EUR

(ausgebucht)

 

26.-27. Juni und 03.-04. Juli 2025

(4 Tage gesplittet)

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit allen geplanten Neuerungen 2025, Änderungen KÜO 2025 mit allen Bezügen zum GEG, Verwaltungsrecht Online  

799,00 EUR Anmeldung

 

06.-09.10.2025 Bad Aibling B&O-Parkhotel Verwaltungsrecht, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz Präsenz  

999,00 EUR Anmeldung

 

 

06.-07. und 13.-14. November 2025

(4 Tage gesplittet)

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit allen geplanten Neuerungen 2025, Änderungen KÜO 2025 mit allen Bezügen zum GEG, Verwaltungsrecht Online 799,00 EUR Anmeldung

 

VDS Seminarübersicht 2022

AGB Unsere Teilnahmebedingungen für Seminare Nov.2021

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