Individuelle Vorsorgeanalyse und umfangreiche Finanzdienstleistungen

Herzlich willkommen beim Versorgungswerk der Dienstleister im Schornsteinfegerhandwerk!

Wir feiern und sagen Danke!

Das Versorgungswerk der Dienstleister im Schornsteinfegerhandwerk – VDS- Deutschland – vertritt bundesweit die Interessen seiner Mitglieder, der Selbständigen und Unternehmen, der Arbeitnehmer sowie sonstiger Beschäftigter in den Betrieben einschließlich deren Familienangehöriger und versorgt diese mit aktuellen beruflichen, versorgungs- und sozialpolitischen sowie rechtlichen Informationen. Dem VDS-Deutschland sind bundesweit mehr als 800 Mitgliedsunternehmen sowie weitere rund 400 assoziierte Betriebe angeschlossen.

Über das VDS – Deutschland können die Versorgungslücken geschlossen werden, die durch die Beendigung der staatlichen Pflichtversicherung in der Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister zum 31. Dezember 2012 für alle bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger entstanden sind. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht haben die private Absicherung über das VDS – Deutschland  ausdrücklich als der staatlichen Absicherung vergleichbar anerkannt (BayVGH, Urteil vom 28.01.2015, Az.: 21 BV 14.989 Rn.51; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016, Az.: 10 B 27.15 Rn.10).

Selbstverständlich haben auch alle Mitarbeiter in den Betrieben die Möglichkeit, sich zu den besonderen Konditionen des Versorgungswerks zu versichern.

Aktuelle Informationen zu den exzellenten Versicherungskonzepten des Versorgungswerks finden Sie in: Unsere Broschüre

Das Schornsteinfegerhandwerk ist im Umbruch. Seit Anfang 2024 beschäftigen uns das wesentlich geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das neue Wärmeplanungsgesetz (WPG). Jetzt wurden auch die seit längerem geplanten Änderungen von Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und KÜO umgesetzt.

Das Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung vom 03. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr.106), in wesentlichen Teilen in Kraft getreten am 09.April 2025, beinhaltet vor allem eine „maßvolle“ Erweiterung der Stellvertreterregelungen für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zur Sicherstellung und Förderung der Nachbesetzung von Kehrbezirken und Unterstützung der Betriebe bei der Umstellung auf die neue Marktlage vor dem Hintergrund der Transformation des Wärmemarktes und des allgemeinen Fachkräftemangels. Durch die zusätzliche Vertretungsmöglichkeit für die Feuerstättenschau durch einen angestellten Schornsteinfegermeister oder angestellten Meistergesellen (§ 11 b SchfHwG) sollen die betriebliche Flexibilität erhöht und damit zugleich die Meisterfortbildung fachlich wie finanziell aufgewertet werden.

Die Neuregelung der Vertretung für die Feuerstättenschau birgt jedoch auch neue Haftungsrisiken für den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. So hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger seine Vertretung durch einen Betriebsangehörigen für die Feuerstättenschau regelmäßig zu überwachen und haftet bei Verstößen seines Vertreters für die Feuerstättenschau Dritten gegenüber persönlich.

Wir haben auf diese Haftungserweiterung frühzeitig reagiert und den Versicherungsschutz im Rahmen der zwischen den Häusern Nürnberger Versicherung und ASSMANN Versicherungsmakler abgestimmten Vertragsgrundlagen (Besondere Vereinbarungen für Schornsteinfegerbetriebe) kostenfrei auf die Tätigkeiten des Vertreters für die Feuerstättenschau ausgedehnt, sobald die gesetzlichen Änderungen in Kraft treten. Alle Mitglieder, die über ASSMANN Versicherungsmakler bei der Nürnberger Versicherung haftpflichtversichert sind, sind also automatisch gegen Haftpflichtschäden, die der Vertreter für die Feuerstättenschau verursacht, abgesichert.

Die Änderungen der KÜO sind bereits am 21.01.2025 in Kraft getreten.

Sie betreffen vor allem

  • die Erhöhung der Arbeitswerte von 1,20 EUR um 0,20 EUR auf 1,40 EUR, um zwischenzeitliche Preis- und Kostensteigerungen seit Juli 2020 auszugleichen und
  • Änderungen im Gebührenverzeichnis der KÜO (Anlage 3 zur KÜO) durch
    • Einführung eines neuen Gebührentatbestands für die Ablehnung von Anträgen auf Herabsetzung der Kehrhäufigkeit bei erkennbar rückstandsarmer Verbrennung (25,0 AW) und die
    • Anpassung der Gebührentatbestände infolge der Änderungen des zum 1. Januar 2024 grundlegend geänderten GEG.

Wie immer informieren wir Sie über alle geplanten Neuerungen topaktuell, umfassend und professionell, ordnen die geplanten Neuerungen rechtlich ein und zeigen insbesondere die neuen rechtlichen Verknüpfungen von SchfHwG und KÜO zum GEG auf.

Wir behandeln diese Themen in unseren neuen und tagesaktuellen Kursen (siehe unten):

Unsere aktuellen Kurse für Businesskunden 2025 auf einen Blick:

Termine Kursbezeichnungen Kursart Preise Netto

zzgl. USt.

 

09.-10. und 16.-17. Januar 2025

(4 Tage gesplittet)

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit allen geplanten Neuerungen 2025, geplante Änderungen KÜO 2025 mit allen Bezügen zum GEG, Verwaltungsrecht Online 799,00 EUR closed
 

27.-28. Februar 2025 (2-Tageskurs)

geplante Änderungen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz 2025 mit KÜO 2025 (Tag 1) und anlassbezogene Überprüfungen (Tag 2) Online 499,00 EUR closed
31.03.-03.04.2025 Bad Aibling B&O-Parkhotel Verwaltungsrecht, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz Präsenz  

999,00 EUR

closed

 

26.-27. Juni und 03.-04. Juli 2025

(4 Tage gesplittet)

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit allen geplanten Neuerungen 2025, Änderungen KÜO 2025 mit allen Bezügen zum GEG, Verwaltungsrecht Online  

799,00 EUR Anmeldung

 

06.-09.10.2025 Bad Aibling B&O-Parkhotel Verwaltungsrecht, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz Präsenz  

999,00 EUR Anmeldung

 

 

06.-07. und 13.-14. November 2025

(4 Tage gesplittet)

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit allen geplanten Neuerungen 2025, Änderungen KÜO 2025 mit allen Bezügen zum GEG, Verwaltungsrecht Online 799,00 EUR Anmeldung

Mehr über unser berufsstandsspezifisches Schulungsangebot finden Sie unter dem Menüpunkt „Unsere Leistungen“. Gerne kommen wir auch zu Ihnen. Rufen Sie uns einfach an.

Unsere kostenlose Hotline erreichen Sie unter  0800/88 00 804 oder Sie schicken uns eine kurze E-Mail an angebot@vds-deutschland.de oder senden uns ein Fax an 0800/88 00 805.