
Individuelle Vorsorgeanalyse und umfangreiche Finanzdienstleistungen
Herzlich willkommen beim Versorgungswerk der Dienstleister im Schornsteinfegerhandwerk!
Das Versorgungswerk der Dienstleister im Schornsteinfegerhandwerk – VDS- Deutschland – vertritt bundesweit die Interessen seiner Mitglieder, der Selbständigen und Unternehmen, der Arbeitnehmer sowie sonstiger Beschäftigter in den Betrieben einschließlich deren Familienangehöriger und versorgt diese mit aktuellen beruflichen, versorgungs- und sozialpolitischen sowie rechtlichen Informationen. Dem VDS-Deutschland sind bundesweit mehr als 800 Mitgliedsunternehmen sowie weitere rund 400 assoziierte Betriebe angeschlossen.
Über das VDS – Deutschland können die Versorgungslücken geschlossen werden, die durch die Beendigung der staatlichen Pflichtversicherung in der Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister zum 31. Dezember 2012 für alle bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger entstanden sind. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht haben die private Absicherung über das VDS – Deutschland ausdrücklich als der staatlichen Absicherung vergleichbar anerkannt (BayVGH, Urteil vom 28.01.2015, Az.: 21 BV 14.989 Rn.51; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016, Az.: 10 B 27.15 Rn.10).
Selbstverständlich haben auch alle Mitarbeiter in den Betrieben die Möglichkeit, sich zu den besonderen Konditionen des Versorgungswerks zu versichern.
Aktuelle Informationen zu den exzellenten Versicherungskonzepten des Versorgungswerks finden Sie in: Unsere Broschüre
Das Schornsteinfegerhandwerk ist im Umbruch. Seit Anfang 2024 haben uns das wesentlich geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das neue Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschäftigt, in 2025 wurden seit langem geplante Änderungen von Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und KÜO umgesetzt und insbesondere die Möglichkeit einer Vertretung für die Feuerstättenschau durch einen angestellten Schornsteinfegermeister oder angestellten Meistergesellen (§ 11 b SchfHwG) neu eingeführt.
Am 29.Juli 2026 trat das Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG – in Kraft (BGBl. 2026 I Nr.226), das in Artikel 8 auch Folgeänderungen für das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz sowie die Kehr- und Überprüfungsordnung bedeutete. Eine weitere Änderung des GModG ab dem 1. Januar 2027 ist ebenfalls bereits verabschiedet.
Mit dem GModG möchte die Bundesregierung den Wandel zu klimafreundlichen Heizungssystemen unterstützen, Hauseigentümern aber im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit zubilligen. So sind die seit 2023 geltenden Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen ebenso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen entfallen. Gebäudeeigentümer haben vielmehr die freie Heizungswahl – sie können Wärmepumpen, Hybridmodelle, Biomasse-Pelletheizungen, aber auch Gas- und Ölheizungen verwenden.
Im Gegensatz zum bisherigen GEG der Ampelkoalition aus dem Jahr 2024 – beinhalten die Neuregelungen mehr Technologieoffenheit, größere Wahlfreiheiten für Eigentümer, den Wegfall der bisherigen 65-Prozent-Regelung und stattdessen eine stufenweise Brennstoffdekarbonisierung für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen (sog. Bio-/H₂-Treppe). Diese Treppe sieht für neu eingebaute Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen in bestehenden Gebäuden Mindestanteile von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas sowie grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate vor.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz zieht auch Änderungen am Schornsteinfeger-Handwerksgesetz sowie der KÜO nach sich, insbesondere wurden die Regelungen über den Inhalt des Kehrbuchs und einzutragende Ausnahmetatbestände sowie die Tatbestände der Kehr- und Überprüfungsgebühren entsprechend angepasst.
Wie immer informieren wir Sie über alle geplanten Neuerungen topaktuell, umfassend und professionell, ordnen die geplanten Neuerungen rechtlich ein und zeigen insbesondere die neuen rechtlichen Verknüpfungen von SchfHwG und KÜO zum GModG auf.
Wir behandeln diese Themen in unseren neuen und tagesaktuellen Kursen:
Unsere aktuellen Kurse für Businesskunden Herbst 2026 und Frühjahr 2027 auf einen Blick:
| Termine | Kursbezeichnungen | Kursart | Preis Netto
zzgl. USt |
| 12.11./ 13.11. und 19.11./20.11.
2026 (4 Tage gesplittet) |
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz 2025 mit Bezügen zu KÜO 2025, GEG und Verwaltungsrecht | Online | 899,00 EUR Anmeldung |
| 14.01./ 15.01. und 18.01./ 19.01.
2027 (4 Tage gesplittet) |
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit Bezügen zu KÜO, GModG und Verwaltungsrecht | Online | 949,00 EUR Anmeldung |
| 25.02./ 26.02. und 04.03./ 05.03.
2027 (4 Tage gesplittet) |
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit Bezügen zu KÜO, GModG und Verwaltungsrecht | Online | 949,00 EUR Anmeldung |
| 17.06./ 18.06. und 24.06./ 25.06.
2027 (4 Tage gesplittet) |
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit Bezügen zu KÜO, GModG und Verwaltungsrecht | Online | 949,00 EUR Anmeldung |
Mehr über unser berufsstandsspezifisches Schulungsangebot finden Sie unter dem Menüpunkt „Unsere Leistungen“. Gerne kommen wir auch zu Ihnen. Rufen Sie uns einfach an.
Unsere kostenlose Hotline erreichen Sie unter 0800/88 00 804 oder Sie schicken uns eine kurze E-Mail an angebot@vds-deutschland.de oder senden uns ein Fax an 0800/88 00 805.





